
NoVA-Einführung für Nutzfahrzeuge trifft Unternehmen hart
Die NoVA, die ursprünglich als „Luxussteuer“ eingeführt wurde, wird nun auch erstmalig ab 01. Juli 2021 für leichte Nutzfahrzeuge (Kategorie N1 bis 3,5 Tonnen höchst zulässigem Gesamtgewicht) mit Verbrennungsmotor fällig. Dabei handelt es sich in erster Linie um Fahrzeuge, die insbesondere von Unternehmen als Betriebsmittel eingesetzt werden und